Die Voraussetzungen für den gehobenen Dienst sind:
1. Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) besitzen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger eingestellt. 2. Aus ärztlicher Sicht polizeidiensttauglich sein. 3. Eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung (Abitur) haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (FHSR) nachweisen. 4. Sie dürfen das 32. Lebensjahr am Einstellungstage (jeweils 1. Arbeitstag im September) noch nicht vollendet haben. 5. Falls Sie Kontaktlinsen oder eine Brille tragen, gibt es eine Ausnahmeregelung und Sie können unter bestimmten Bedingungen trotzdem eingestellt werden. 6. Deutsches Sportabzeichen in Bronze (max. 6 Monate alt) 7. Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (max. 12 Monate alt) 8. Nachweise über den Erwerb erhalten Sie zum Beispiel bei der DRK-Wasserwacht, der DLRG oder dem ASB 8. Eine Mindestgröße von bei Frauen 1,63 m, bei Männern 1,68 m 10. Jeder Bewerber muss durchgehend mindestens 6 Jahre Englisch - Unterricht nachweisen (zum Beispiel Zeugnis). Alternative Möglichkeit: mindestens Level B 1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. 11. Führerschein Klasse B 12. 80 Anschläge auf der Tastatur
In NRW gibt es in fast jeder Polizeibehörde einen Einstellungsberater. Es ist äußerst sinnvoll, sich mit diesem zu unterhalten. Die Einstellungsberater sind sehr erfahrene Beamte, welche sich in diesem Bereich spezialisiert habe. Fernsehserien geben nicht das Berufsbild wieder!!!
Hier ein einige Links zu den Seiten der Einstellungsberater: